Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Ein entsprechender Bedarf bei der Ortstelle
- Verfügbarkeit für Einsätze und Ausbildung
- Körperlich und geistige Eignung
- Klettern im Schwierigkeitsgrad III im Vorstieg und Tourenschilauf im hochalpinen Gelände
- ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeit
- Mindestalter: vollendetes 16. Lebensjahr, Höchstalter: 45 Jahre
- bei Bewerbern unter 18 Jahren das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Nach der Aufnahme in die Ortsstelle hat sich das neue Mitglied einer laufenden Aus - und Fortbildung nach den Satzungen der Landesleitung zu unterziehen.
Die Grundausbildung zum Vollmitglied umfasst 4 Ausbildungskurse , die innerhalb von 4 Jahren zu absolvieren sind:
- Erste Hilfe Kurs - 3 Tage
- Felskurs - 7 Tage
- Winterkurs - 7 Tage
- Eiskurs - 7 Tage
Bei diesen Grundausbildungslehrgängen wird dem angehenden Bergretter das alpintechnische Können und Wissen sowie die Bergrettungstechnik vermittelt.
Nach Absolvierung der Kurse sollte man in der Lage sein, selbstständig Bergungen im hochalpinen Gelände durchzuführen.
Folgende Spezialausbildungen stehen für fertig ausgebildete Bergretter zur Verfügung:
- Canyoning
- Ausbildung zum Flugretter
- Hundeführer
- Sanitäter
Quelle: Jahresbericht 2002/03 - Gerhard Pfluger
Ausbildungsreferent Land Salzburg
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